Urlaub am Bauernhof
Die Natur genießen und einfach einmal die Seele baumeln lassen. Verbringen Sie Ihren Aufenthalt direkt bei uns im Herrenhaus am Reiterhof oder etwas abgelegener vom Gut in unserem romantischen & verträumten Häuschen "Gallbrunn". Gerne bieten wir Ihnen Einzel-, Doppelzimmer oder Apartments mit unterschiedlicher Ausstattung.
Genießen Sie ein paar Tage in der Natur und erholen Sie sich bei wunderschönen Spaziergängen im Wald oder verwöhnen Sie unsere Tiere am Hof mit ein paar Streicheleinheiten.
Frieslingalm
Unsere Frieslingalm ist ein Paradies für Naturliebhaber, Wanderer, Tourengeher, Schneeschuhwanderer und Jäger, aber auch für erholungsbedürftige Städter. Fernab vom üblichen Tourismus präsentiert sie sich in ihrer voralpenländischen Schönheit. Alm-, Land-, Forst- und Jagdwirtschaft wird in traditioneller Form betrieben und gepflegt. In den Sommermonaten befinden sich ca. 75 Stück Jungvieh auf den Weiden. Während dieser Zeit wird das reizvolle Almhaus vollständig bewirtschaftet.
Erfreuen Sie sich an einem wunderschönen Stück Natur und lassen Sie sich eine gute Brettljause schmecken.
Unser Halter bewirtschaftet Sie sehr gerne
Preise & Richtlinien
Sie interessieren sich für einen Jagdaufenthalt bei uns im Gut Theuretzbach? Wir heißen Sie sehr herzlich Willkommen und bitten Sie vorab unsere Preisliste zu beachten und sich insbesondere die Richtlinien für Abschussnehmer aufmerksam durchzulesen. Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit gerne bei offenen Fragen.
Preise inkl Mehrwertsteuer
Rehwild
Älterer Bock
ab € 400,-
Rotwild
Kategorie 3
Kategorie 2 ab 3kg*
Kategorie 1 ab 7kg*
€ 1.000,-
€ 3.000,-
€ 4.000,-
+ € 1.250,- pro kg
Muffelwild
Widder ab 60cm
ab € 1.000,-
Schwarzwild
Überläufer
Keiler ab 55kg
unter 15cm**
ab 15cm**
ab 18cm**
ab 20cm**
ab 22cm**
€ 120,-
€ 400,-
€ 700,-
€ 1.250,-
€ 1.750,-
€ 2.000,-
+ € 50,- pro mm
Sonstiges Wild
nach Vereinbarung
Pirschführung
Trophäenpflege
für Reh- & Gamswild
für Rot-, Muffel- & Schwarzwild
€ 50,-
€ 70,-
* Trophäengewicht gewogen 24 Std nach dem Auskochen mit Oberkiefer
** durchschnittliche Waffenlänge außen (bei abnormen oder abgebrochenen Waffen gilt die längere Waffe)
+ € 100,- pro cm
nach Vereinbarung
Richtlinien für Abschussnehmer
Mit der verbindlichen Anmeldung zur Jagd nimmt der Jagdgast die folgenden Richtlinien und Hinweise vollinhaltlich zur Kenntnis:
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Der Jagdgast muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein.
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Der Pirschführer kann die Hinterlegung einer Kaution in Höhe des halben Abschussentgeltes des gewünschten und vereinbarten Abschusses bei Ankunft des Jagdgastes verlangen.
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Vor Beginn der Jagd soll jeder Jagdgast im Beisein des Pirschführers einen Probeschuss auf die Scheibe abgeben.
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Fehlschüsse auf Wild werden nicht verrechnet, jedoch nach dem zweiten Fehlschuss kann der Pirschführer die Jagd abbrechen oder einen neuerlichen Probeschuss auf die Scheibe verlangen.
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Angeschweißtes Wild gilt als erlegt und es ist hierfür die volle Abschusstaxe zu bezahlen. Für die Nachsuche kann auf Wunsch zusätzliches Jagdpersonal mit Jagdhund gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden.
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Wird das angeschweißte Stück innerhalb von 14 Tagen nach Jagdende gefunden, wird dem Schützen auch der entgangene, geschätzte Wildbreterlös angelastet. Wird das angeschweißte Stück, sofern kein sofortiger Fangschuss notwendig ist, nach 3 Wochen noch lebend bestätigt, kann die Jagd auf dieses Stück wiederholt werden oder es wird die halbe Abschusstaxe an den Schützen rückerstattet.
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Der Rücktritt von bereits fixierten Jagdterminen muss spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin erklärt werden. Erfolgt die Absage später, d.h. innerhalb von 14 Tagen vor dem Jagdtermin, kann der Pirschführer eine Stornogebühr in Abhängigkeit vom angestrebten Abschuss verlangen.
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Übernachtungsmöglichkeiten für Jäger und deren Begleitpersonen sind in vielen Varianten gegeben. Die Quartier- und Verpflegungskosten entnehmen Sie bitte aus der gesonderten Preisliste bzgl. Urlaub am Bauernhof, wobei wir Sie gerne beraten.
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Auf Wunsch übernehmen wir gegen Kostenersatz die Trophäenpflege.
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Die Mitnahme von Hunden in das Revier ist nicht gestattet und gesondert zu vereinbaren.
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Der Revierinhaber ist berechtigt, die Jagdbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Jagdaufenthalt, guten Anblick
und ein kräftiges Waidmannsheil!