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Preise & Richtlinien

Sie interessieren sich für einen Jagdaufenthalt bei uns im Gut Theuretzbach? Wir heißen Sie sehr herzlich Willkommen und bitten Sie vorab unsere Preisliste zu beachten und sich insbesondere die Richtlinien für Abschussnehmer aufmerksam durchzulesen. Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit gerne bei offenen Fragen.

Preise inkl Mehrwertsteuer

Rehwild

Älterer Bock

ab € 400,-

Rotwild

Kategorie 3

Kategorie 2 ab 3kg*

Kategorie 1 ab 7kg*

€ 1.000,-

€ 3.000,-

€ 4.000,-

+ € 1.250,- pro kg

Muffelwild

Widder ab 60cm

ab € 1.000,-

Schwarzwild

Überläufer

Keiler ab 55kg

unter 15cm**

ab 15cm**

ab 18cm**

ab 20cm**

ab 22cm**

€ 120,-

€ 400,-

€ 700,-

€ 1.250,-

€ 1.750,-

€ 2.000,-

+ € 50,- pro mm

Sonstiges Wild

nach Vereinbarung

Pirschführung

Trophäenpflege

für Reh- & Gamswild

für Rot-, Muffel- & Schwarzwild

€ 50,-

€ 70,-

* Trophäengewicht gewogen 24 Std nach dem Auskochen mit Oberkiefer

** durchschnittliche Waffenlänge außen (bei abnormen oder abgebrochenen Waffen gilt die längere Waffe)

+ € 100,- pro cm

nach Vereinbarung

Preise & Richtlinien

Richtlinien für Abschussnehmer

Mit der verbindlichen Anmeldung zur Jagd nimmt der Jagdgast die folgenden Richtlinien und Hinweise vollinhaltlich zur Kenntnis:

  • Der Jagdgast muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein.

  • Der Pirschführer kann die Hinterlegung einer Kaution in Höhe des halben Abschussentgeltes des gewünschten und vereinbarten Abschusses bei Ankunft des Jagdgastes verlangen.

  • Vor Beginn der Jagd soll jeder Jagdgast im Beisein des Pirschführers einen Probeschuss auf die Scheibe abgeben.

  • Fehlschüsse auf Wild werden nicht verrechnet, jedoch nach dem zweiten Fehlschuss kann der Pirschführer die Jagd abbrechen oder einen neuerlichen Probeschuss auf die Scheibe verlangen.

  • Angeschweißtes Wild gilt als erlegt und es ist hierfür die volle Abschusstaxe zu bezahlen. Für die Nachsuche kann auf Wunsch zusätzliches Jagdpersonal mit Jagdhund gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden.

  • Wird das angeschweißte Stück innerhalb von 14 Tagen nach Jagdende gefunden, wird dem Schützen auch der entgangene, geschätzte Wildbreterlös angelastet. Wird das angeschweißte Stück, sofern kein sofortiger Fangschuss notwendig ist, nach 3 Wochen noch lebend bestätigt, kann die Jagd auf dieses Stück wiederholt werden oder es wird die halbe Abschusstaxe an den Schützen rückerstattet.

  • Der Rücktritt von bereits fixierten Jagdterminen muss spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin erklärt werden. Erfolgt die Absage später, d.h. innerhalb von 14 Tagen vor dem Jagdtermin, kann der Pirschführer eine Stornogebühr in Abhängigkeit vom angestrebten Abschuss verlangen.

  • Übernachtungsmöglichkeiten für Jäger und deren Begleitpersonen sind in vielen Varianten gegeben. Die Quartier- und Verpflegungskosten entnehmen Sie bitte aus der gesonderten Preisliste bzgl. Urlaub am Bauernhof, wobei wir Sie gerne beraten.

  • Auf Wunsch übernehmen wir gegen Kostenersatz die Trophäenpflege.

  • Die Mitnahme von Hunden in das Revier ist nicht gestattet und gesondert zu vereinbaren.

  • Der Revierinhaber ist berechtigt, die Jagdbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Jagdaufenthalt, guten Anblick

und ein kräftiges Waidmannsheil!

Kontakt
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